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   BVerwG, 29.03.1993 - 9 B 217.93   

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BVerwG, 29.03.1993 - 9 B 217.93 (https://dejure.org/1993,17203)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.1993 - 9 B 217.93 (https://dejure.org/1993,17203)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 1993 - 9 B 217.93 (https://dejure.org/1993,17203)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1993 - 9 B 217.93
    Insbesondere reicht die Behauptung, der Verwaltungsgerichtshof weiche "in massiver Weise von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.05.1990 - BVerwG 9 C 51.89 - ab", zur ordnungsgemäßen Begründung einer Divergenzrüge, nicht aus.

    Das Berufungsgericht ist ausdrücklich von der Entscheidung vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) ausgegangen.

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1993 - 9 B 217.93
    Er ist vielmehr nur dann gegeben, wenn es einen aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmöglichen Schluß gezogen hat (Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]).
  • BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 31.69

    Anspruch auf Erteilung eines Ausweises für Heimatvertriebene - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1993 - 9 B 217.93
    Auch dies entspricht in rechtlicher Hinsicht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der es bei jemandem, der mehrsprachig ist, darauf ankommt, ob er die deutsche Sprache wie eine Muttersprache beherrscht, ihr in seinem persönlichen Bereich gegenüber den anderen von ihm beherrschten Sprachen den Vorzug gegeben und damit regelmäßig überwiegend gebraucht hat (vgl. Urteil vom 9. Juni 1971 - BVerwG 8 C 31.69 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 20; BGH, Urteil vom 25. März 1970 - 9 ZR 177/67 - RzW 1970, 503 ; Beschluß vom 20. Juli 1992 - BVerwG 9 B 61.92).
  • BVerwG, 20.07.1992 - 9 B 61.92

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage des Gebrauchs der deutschen Sprache als

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1993 - 9 B 217.93
    Auch dies entspricht in rechtlicher Hinsicht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der es bei jemandem, der mehrsprachig ist, darauf ankommt, ob er die deutsche Sprache wie eine Muttersprache beherrscht, ihr in seinem persönlichen Bereich gegenüber den anderen von ihm beherrschten Sprachen den Vorzug gegeben und damit regelmäßig überwiegend gebraucht hat (vgl. Urteil vom 9. Juni 1971 - BVerwG 8 C 31.69 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 20; BGH, Urteil vom 25. März 1970 - 9 ZR 177/67 - RzW 1970, 503 ; Beschluß vom 20. Juli 1992 - BVerwG 9 B 61.92).
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